Kanzlei Albrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas P. Albrecht studierte Rechtswissenschaften in Mainz und Paris. Das erste Staatsexamen absolvierte er mit den Schwerpunkten Familien- und Erbrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit. Ein Master-Studiengang im Europarecht führte ihn nach Paris. Zurück in Deutschland erwarb er mit einer rechtsvergleichenden Arbeit in deutscher und französischer Sprache über die Beschränkung der Erbenhaftung in Deutschland und Frankreich den "Magister des deutschen und ausländischen Rechts". Den Schwerpunkt des zweiten Staatsexamens bildete das Arbeitsrecht.  

Rechtsanwalt Albrecht spricht fließend Englisch und Französisch und unterhält berufliche Kontakte nach Frankreich, Großbritannien und Island. Er ist Mitglied der deutsch-französischen Juristenvereinigung (DFJ) und war lange Länderbeauftragter für Frankreich und Island im Forum Junge Anwaltschaft.

Umfangreiche Berufserfahrung sammelte Rechtsanwalt Albrecht in den Rechtsanwaltskanzleien Funck-Brentano Gewelbe Brousseau in Paris (deutsch-französische Rechtsfragen, Europarecht, französisches Wirtschaftsrecht), Justizrat Lieberich und Kollegen in Kaiserslautern (Fachanwälte für Insolvenz-, Arbeits- und Familienrecht), Macht & Eckstein in Würzburg (Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht), in der Abteilung Risk Management des isländischen Seefrachtunternehmens Eimskip in Reykjavik, im Brüsseler Büro der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), als Leiter der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbands der Ernährungsindustrie Baden-Württemberg und als Experte für Arbeitsrecht in einem Stuttgarter Versicherungsunternehmen.

Im Jahr 2006 schloss Rechtsanwalt Albrecht erfolgreich den Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht ab; die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" darf er führen, da er auch über nachgewiesene praktische Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt. Die Universität Mainz verlieh ihm in Anerkennung seiner universitären Leistungen im Jahr 2009 den Titel "Diplom-Jurist". Von 2008 bis 2012 war er als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Stuttgart tätig. Zum 1.01.2013 wurde er als ehrenamtlicher Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ernannt.

Rechtsanwalt Albrecht ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, des Anwaltvereins Stuttgart, des Deutschen Anwaltvereins, des Forums Junge Anwaltschaft und des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands. Er ist berechtigt, bei allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs) als Rechtsanwalt aufzutreten. Im Rahmen der Vorschriften für Rechtsanwälte in der EU ist Rechtsanwalt Albrecht auch bei Gerichten im EU-Ausland auftretungsbefugt.