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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas P. Albrecht studierte Rechtswissenschaften in Mainz und Paris. Das erste Staatsexamen absolvierte er mit den Schwerpunkten Familien- und Erbrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit. Ein Master-Studiengang im Europarecht führte ihn nach Paris. Zurück in Deutschland erwarb er mit einer rechtsvergleichenden Arbeit in deutscher und französischer Sprache über die Beschränkung der Erbenhaftung in Deutschland und Frankreich den "Magister des deutschen und ausländischen Rechts". Den Schwerpunkt des zweiten Staatsexamens bildete das Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Albrecht
spricht fließend Englisch und Französisch und unterhält
berufliche Kontakte nach Frankreich, Großbritannien
und Island. Er ist Mitglied der deutsch-französischen
Juristenvereinigung (DFJ) und war lange
Länderbeauftragter für Frankreich und Island im Forum
Junge Anwaltschaft. Rechtsanwalt Albrecht ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, des Anwaltvereins Stuttgart, des Deutschen Anwaltvereins, des Forums Junge Anwaltschaft und des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands. Er ist berechtigt, bei allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs) als Rechtsanwalt aufzutreten. Im Rahmen der Vorschriften für Rechtsanwälte in der EU ist Rechtsanwalt Albrecht auch bei Gerichten im EU-Ausland auftretungsbefugt. |
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Rechtsanwaltskanzlei Andreas P. Albrecht, Lontelstr. 29, 70839 Gerlingen |